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"Taunusblick" nicht mehr schützenswert VGH bestätigt Abrißverfügung der Stadt / Klage auf Schadensersatz noch nicht entschieden

Rhein-Main-Zeitung vom 23.03.2002, S. 082 / Seitenüberschrift: Wiesbaden - Rheingau-Taunus Ress

müg. WIESBADEN. Elf Jahre lang haben der Bauunternehmer Wilhelm N. und die Landeshauptstadt Wiesbaden miteinander um Nutzungsmöglichkeiten für einen im Landschaftsschutzgebiet am Chausseehaus gelegenen Gebäudekomplex aus der Jahrhundertwende vor Gerichten gestritten. Das sogenannte Kurheim "Taunusblick" war zuletzt eine Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt. Der Bauunternehmer hatte die drei Gebäude, die seit Anfang der siebziger Jahre leer standen, 1989 für rund 600 000 Mark erworben - dem Vernehmen nach wollte er seinerzeit dort zunächst Asylbewerber unterbringen. 1991 aber verfügte die städtische Bauaufsicht den ...

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"Taunusblick" nicht mehr schützenswert VGH bestätigt Abrißverfügung der Stadt / Klage auf Schadensersatz noch nicht entschieden erschienen in Rhein-Main-Zeitung am 23.03.2002, Länge 483 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: "Taunusblick" nicht mehr schützenswert VGH bestätigt Abrißverfügung der Stadt / Klage auf Schadensersatz noch nicht entschieden
Quelle: Rhein-Main-Zeitung Online-Archiv
Ressort: Seitenüberschrift: Wiesbaden - Rheingau-Taunus Ress
Datum: 23.03.2002
Wörter: 483
Preis: 4,68 €

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