Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.09.2010, Nr. 202, S. 21
Recht und Steuern
Schweigerecht bekräftigt
Die Justiz nimmt das Recht von Beschuldigten und Angeklagten, zu einem Tatvorwurf zu schweigen, nicht auf die leichte Schulter. Das Kammergericht in Berlin hob jetzt einen Bußgeldbescheid des Amtsgerichts Tiergarten gegen einen Autofahrer auf, der zu schnell gefahren war. Der Amtsrichter hatte ihm eine Geldbuße von 200 Euro aufgebrummt - das Doppelte des Regelsatzes. Dazu führte er aus, der Versuch des Fahrers, die Aufklärung des Sachverhalts durch die Verweigerung einer Aussage zu verhindern oder erschweren, sei gescheitert. Das Kammergericht vermutete, d ...