Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.04.2010, Nr. 81, S. B2
GESCHÄFTSREISEN
Frühstück im Hotel
Das deutsche Reisekostenrecht ist eines der kompliziertesten der Welt. Ein Beispiel: Das Frühstück. Insbesondere der neue Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen hat für Verwirrung gesorgt. Von SABINE KNÖFEL Ein Musterbeispiel für die Einführung eines Gesetzes kann das nicht gewesen sein: Die wohl mit heißer Nadel gestrickte Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen hat bei der Abrechnung von Reisekosten für reichlich Konfusion gesorgt. Weil in Deutschland seit Jahresbeginn für Übernachtung und Frühstück unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten, mussten Übernachtung und Frühstückskosten in Hotelrechnungen getrennt ausgewiesen werden. Die ...