Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.03.2010, Nr. 57, S. 12
Wirtschaft
Gericht erlaubt Pflege-Kritik
Kritik an der Arbeit von Pflegeheimen darf im Internet veröffentlicht werden. Das hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden (AZ: L 1 P 1/10 B ER). Demnach ist die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet zulässig, "auch wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen enthalten." Damit wurde der Versuch eines Heimbetreibers zurückgewiesen, der die Veröffentlichung der Ergebnisse von Prüfberichten des medizinisches Dienstes der Krankenkassen verhindern wollte. ami