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Naturschutz gegen Energiewende

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.07.2013, S. 019 / Seitenüberschrift: Recht und Steuern Ressort: Wirts

Bevor die Behörden den Bau einer Windkraftanlage genehmigen, müssen sie deren Vereinbarkeit mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) prüfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Investors entschieden, der im Harz einen Windpark errichten wollte. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg war dagegen davon ausgegangen, dass die Prüfung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) davon unabhängig erfolge. Die Bundesrichter befanden nun aber, dass das "artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot" nach dem BNatSchG zu den "öffentlichen Belangen" zähle, die nach § 35 BauGB einem Bauvorhaben im Außenbereich entgegenstehen können ...

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Naturschutz gegen Energiewende erschienen in F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 03.07.2013, Länge 168 Wörter


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Preis (brutto): 4,68 €

Metainformationen

Beitrag: Naturschutz gegen Energiewende
Quelle: F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv
Ressort: Seitenüberschrift: Recht und Steuern Ressort: Wirts
Datum: 03.07.2013
Wörter: 168
Preis: 4,68 €

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