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Naturschutz gegen Energiewende
F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.07.2013, S. 019 / Seitenüberschrift: Recht und Steuern Ressort: Wirts
Bevor die Behörden den Bau einer Windkraftanlage genehmigen, müssen sie deren Vereinbarkeit mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) prüfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Investors entschieden, der im Harz einen Windpark errichten wollte. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg war dagegen davon ausgegangen, dass die Prüfung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) davon unabhängig erfolge. Die Bundesrichter befanden nun aber, dass das "artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot" nach dem BNatSchG zu den "öffentlichen Belangen" zähle, die nach § 35 BauGB einem Bauvorhaben im Außenbereich entgegenstehen können ...Metainformationen
Beitrag: | Naturschutz gegen Energiewende |
Quelle: | F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv |
Ressort: | Seitenüberschrift: Recht und Steuern Ressort: Wirts |
Datum: | 03.07.2013 |
Wörter: | 168 |
Preis: | 4,68 € |
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