Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.12.2005, Nr. 305, S. 59
Beruf und Chance
Kurzarbeit ungerechtfertigt
Die abnehmende Akzeptanz eines Produktes allein rechtfertigt noch keine Zahlung von Kurzarbeitergeld. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 10/ 05 R). Ein "allgemeiner soziokultureller Akzeptanzverlust" eines Produktes sei nicht als wirtschaftliche Ursache anzusehen, die für eine Gewährung von Kurzarbeitergelt anzusehen sei, urteilten die Richter. Die Arbeitsausfälle beruhten zudem auch nicht auf einem unabwendbaren Ereignis. Im Streitfall hatte ein Unternehmen die Gewährung von Kurzarbeitergeld beantragt, weil es über acht Jahre hinweg immer wieder ...