Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.01.1997, Nr. 1, S. R2
Reiseblatt
Garantie bei Anzahlung
tdt. BONN. Von diesem Jahr an dürfen Reiseveranstalter von ihren Kunden keine Anzahlung mehr verlangen, wenn sie nicht gleichzeitig einen sogenannten Sicherungsschein aushändigen. Bislang konnten die Unternehmen bei der Buchung einen Betrag in Höhe von zehn Prozent des Reisepreises - oder maximal 500 Mark - berechnen, ohne ein solches Dokument auszustellen. Es sichert bereits eingezahlte Gelder gegen Pleiten von Reiseveranstaltern. Für die Unternehmen hat die vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetzesänderung - Paragraph 651 K Absatz 4 ...
Stichworte:
Justiz
,
Tourismus
,
Tourismusindustrie
,
Reiseveranstalter
,
Deutschland