Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.01.1996, Nr. 24, S. 11
Wirtschaft
In der Telekommunikation soll freier Marktzugang herrschen Gesetzentwurf am Dienstag im Bundeskabinett / Die Monopole der Telekom werden aufgehoben
Stü. BONN, 28. Januar. Von 1998 an soll für die gesamte Telekommunikation das Prinzip des freien Marktzugangs gelten. Mit der Aufgabe des Netzmonopols und des Telefondienstmonopols der Telekom muß jedem Antragsteller, der die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, eine Lizenz zum Betreiben von Telefondienst für die Öffentlichkeit erteilt werden. Anderes gilt nur, wenn nur eine beschränkte Zahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Das sieht der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes vor, den das Bundeskabinett am 31. Januar beschließen wird. Dem Gesetzgebungsverfahren ...
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Telefondienste
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5030147137Deutsche Telekom AG, Bonn
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Deutschland